Die Kosten
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Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) beteiligt sich an den Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bis zum 18. Lebensjahr, falls eine Behandlungsnotwendigkeit vorliegt. Seit dem 01.01.2002 gilt eine Indikationsliste (KIG), die ästhetische Korrekturen ausschließt. Diese sind privat zu bezahlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur noch die Behandlungskosten für „erhebliche“ Zahn- bzw. Kieferfehlstellungen
Bei einer Genehmigung seitens der Krankenkasse erfolgt die Kostenbeteiligung in zwei Stufen: Zur Zeit übernimmt die Krankenkasse 80% der entstehenden Behandlungskosten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung. Der behandelnde Kieferorthopäde rechnet 80% der Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Der Versicherter hat den verbleibenden Restbetrag von 20% als Eigenanteil an den Kieferorthopäden zu zahlen. Diesen Betrag erstattet die Krankenkasse den Versicherten, sofern der erfolgreiche Behandlungsabschluss durch den Kieferorthopäden bestätigt wird.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine: ausreichende, wirtschaftliche zweckmäßige Behandlung.
Nach Erstellung und Auswertung der Anfangsunterlagen (Diagnostikunterlagen) erarbeiten wir Ihnen gerne einen individuellen Kostenplan über zur Zeit mögliche Behandlungsmethoden bei Ihrem Kind.
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